Hausverwaltung - Waschsalon
Die Greifswalder Hausverwaltung hat mir den aktuell ruinösen Waschsalon vermietet. Ich habe
allerdings nur die Waschsalonfläche und nicht das komplette Haus gemietet!
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Der örtliche Hausverwalter meint:
Ich soll als neuer Mieter, nun den über 20 Jahre anstehenden Reparaturstau im Objekt Gützkower Straße 19 / 17489 Greifswald selbst erledigen.
Das würde bedeuten:
Ich erledige jetzt selbst, alle grundsätzlichen Reparaturen an den Dingen der technischen Gebäudeausrüstung (genannt TGA) incl. Dach und Fach. Die erforderlichen Sanierungsarbeiten betreffen allerdings das komplette Gebäude und nicht nur den Waschsalon selbst !
Ich würde also dem in Berlin ansässigen Hauseigentümer, die seit Jahren extrem desolate und aktuell technisch unzulässige Immobilie in 17489 Greifswald / Gützkower Straße 19 auf meine Kosten reparieren und somit wieder vermietbar machen. Das geht so, natürlich nicht !!
Absatz A)
Wie sich erst jetzt - im Dezember 2019 - herausstellte, existiert in der gesamten Elektroanlage vom Waschsalon kein FI-Schalter ! (also auch nicht im öffentlich zugänglichen Naßbereich)
Absatz B)
Wegen der im Waschsalon fehlenden Fussbodenentwässerung wurde das bezeichnete Objekt bisher regelmäßig und komplett alle 6 bis 8 Wochen mehrere Zentimeter hoch geflutet.
Absatz C)
Im Waschsalon existiert keine Stauwasser Alarmeinrichtung. Das nun in allen Objekträumen über Stunden oder Tage angestaute Wasser lief dann unter der Salon Eingangstür
hindurch, über den Gehweg bis auf die Straße.
Der Nachbar und Eigentümer vom Gebäude Gützkower Straße 18 / 17489 Greifswald berichtete persönlich über daraus resultierend, regelmäßige Wasserschäden auch im Keller seines Hauses.
Absatz D)
In letzter Zeit wurden die im Waschsalon üblichen und gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsarbeiten nicht mehr ausgeführt. Wie die frühere Betreiberin und jetzige Rentnerin sagte, ist die funktionell zwingend nötige Wasserenthärtungsanlage nun schon ca. sieben Jahre defekt und danach niemals repariert. Der Waschsalon wurde eben nur noch auf Verschleiß gefahren.
Absatz E)
Reparaturen am Waschsalon wurden nur in extremen Notfällen erledigt. Diesen Sachverhalt bestätigte mir auch der frühere ELECTROLUX Wartungstechniker persönlich. (Er sprach vom Greifswalder "Katastrophen-Waschsalon").
Erst nach Schließung des Waschsalons wegen technischer Mängel - Anfang 2019 - habe der Nachbar die Wasserschäden an seinem Haus / Gützkower Str. 18 mit fast täglicher Kellerlüftung beseitigen können.
Absatz F)
Alle Wände im Waschsalon selbst, sind ab Oberkante Fußboden komplett ca. 20 bis 30 cm hoch beschädigt.
Ein von mir im Juli 2019 beauftragter Fachman erklärte:
Die nun schon über mehrere Jahre anhaltenden Wandschäden sind in der regelmäßigen Überschwemmung vom Waschsalon wegen fehlendem Fußbodeneinlauf begründet. Das Mauerwerk (Gützkower Straße 19 / 17489 Greifswald) hat im Fundamentbereich keine Feuchtigkeit verursachenden Bauschäden.
Absatz G)
Zuerst muß die regelmäßig verstopfte Abflußgrundleitung des gesamten Hauses durch eine geeignete Fachfirma mit Hochdrucktechnik gereinigt werden.
Absatz H)
Anschließend den Waschsalon über Monate täglich gründlich lüften, dann im Sommer 2020 - ab Oberkante Fußboden, circa einen Meter hoch sanieren und neu verputzen.
Absatz I)
Der 1995 im Erdgeschoß Gützkower Straße 19 / 17489 Greifswald errichtete Waschsalon hat für Strom, Wasser und Gas
keine von außen zugänglichen Absperreinrichtungen !
Absatz J)
Der Elektrozähler vom Waschsalon befindet sich im Hausanschlußraum vom wiederholt unter Wasser stehenden Keller des Hauses 17489 Greifswald / Gützkower Straße 19.
Absatz K)
Die Elektrosteigleitung zum Waschsalon hat auch dort im Keller keinen Not- bzw. Hauptschalter. Stromunterbrechung ist wegen der dem Zähler vorgeschaltet, veplombten Hauptsicherungen unmöglich.
Alle technischen Anlagen vom Hausanschlußraum
sind desolat und in wesentlichen Teilen unzulässig !!
Absatz L)
Die Schmutzwasserabflußleitung wurde im Hausanschlußraum zu einem Drittel Tiefe in ca. 20 cm Länge zur Oberkante hin aufgesägt.
Absatz M)
Neben dem beschriebenen Loch in der Schmutzwasserabflußleitung endet ein frei liegender Abflußschlauch von der im Hausanschlußraum nicht sachgerecht montierten Elektropumpe mit Schwimmerschalter.
Ewiger Kreislauf:
Das bei Überschwemmung aus dem Pumpensumpf in die Schmutzwasserabflußleitung geleitete Wasser, läuft dann über das vorgenannt oben eingesägte Loch, aus der Abflußleitung zurück in den Keller.
Absatz N)
Ich selbst habe als neuer Mieter - nur die Waschsalonfläche - gemietet. Nicht aber das komplette Haus. (Stand: Dezember 2019)
Absatz O)
Bisher habe ich keine Schlüssel zum Keller mit den dort im Hausanschlußraum befindlichen Absperr- und Energiemeßeinrichtungen erhalten. Wenn Handwerker eintreffen, lasse ich jetzt die entsprechende Zugangstür von einem mir bekannten Schlüsseldienst zerstörungsfrei öffnen.
Ich sprach deshalb die örtliche Hausverwaltung an
Der Hausverwalter antwortete: (Zitat) "Ihr Direktionsbereich endet von innen an den Waschsalon Ausgangstüren zum Hofbereich. Der Rest geht Sie nichts an und wurde auch nicht an Sie vermietet."
Nun ja, sehr eigenartig - macht aber nichts !!
Ich bin ausreichend sachkundig und werde auch hier die Dinge entsprechend richten lassen ...
(Stand: 01. Januar 2020)
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